Gesetze der magischen Welt
In der magischen Welt gelten zahlreiche Gesetze, an die sich zaubernde Personen zu halten haben. Einige davon dienen dem Schutz der Gemeinschaft und sollen verhindern, dass die magische Welt von Muggeln entdeckt wird. Andere wiederum sorgen für Ordnung und Sicherheit innerhalb der Zauberergesellschaft. Besonders in den 1970er-Jahren wurden aufgrund des Krieges und der steigenden Unruhen neue Verordnungen erlassen und es ist zu erwarten, dass weitere folgen werden.
Hier findet ihr einen knappen Auszug aus den wichtigsten geltenden Gesetzen, diese sind selbstverständlich nicht vollständig und auch keine offiziellen Gesetzestexte. Wir wollen euch damit lediglich einen Überblick geben, worauf eure Charaktere achten müssen. Sollten im Ingame neue Regelungen im Zaubergamot beschlossen und verabschiedet werden, werden sie an dieser Stelle ergänzt und sind jederzeit einsehbar.
Bitte beachtet: Wer sich bewusst über die Gesetze der magischen Welt hinwegsetzt, muss mit entsprechenden Konsequenzen im Ingame rechnen.
Statut zur Geheimhaltung der Magie
Das wohl wichtigste und älteste Gesetz der magischen Welt. Es ist seit 1689 gültig und greift weit über die Grenzen Großbritanniens hinaus. Es verpflichtet alle zaubernden Personen, ihre Existenz und alle Formen der Magie vor Muggeln geheim zu halten. (Ausnahmen bestehen lediglich für Familien muggelstämmiger Kinder, wobei auch diese angehalten werden, den Kreis der Mitwissenden möglichst klein zu halten und auf die wichtigsten Bezugspersonen des Kindes zu beschränken.) Viele weitere Gesetze bauen auf diesem Statut auf und fordern größte Vorsicht im Umgang mit Magie. So ist es beispielsweise untersagt, am helllichten Tag ohne schützende Zauber über Muggelgebiete zu fliegen und magische Gebäude oder Wohnorte müssen ausreichend geschützt und verschleiert sein, um keine Aufmerksamkeit zu erregen.
Einsatz von Magie bei Minderjährigen
Ab dem elften Lebensjahr dürfen junge zaubernde Personen einen eigenen Zauberstab erwerben. In Hogwarts können sie ihre magischen Fähigkeiten weiterentwickeln; der Schulbesuch ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Mit dem siebzehnten Lebensjahr gelten sie als volljährig und dürfen ab diesem Zeitpunkt Magie außerhalb von Hogwarts wirken, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Erst dann ist es ihnen auch gestattet, ihre Apparierprüfung abzulegen.
Registrierung von Animagi
Zaubernde, die die komplexe Kunst der Animagus-Verwandlung gemeistert haben, sind verpflichtet, sich nach ihrer ersten Transformation beim Ministerium zu registrieren. Dabei werden ihre Personalien sowie ihre Tierform festgehalten, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. Wer sich der Registrierung entzieht und in seiner Tiergestalt entdeckt wird, muss mit einer Inhaftierung in Askaban rechnen.
Werwölfe
Werwölfe gelten aufgrund ihrer Gefährlichkeit vor dem Gesetz als magische Wesen und nicht als zaubernde Personen. Ein Schulbesuch in Hogwarts ist ihnen somit untersagt.
In den 1970er-Jahren wurden die Regelungen für Werwölfe weiter verschärft: Nach der Infizierung besteht eine sofortige Meldepflicht beim Ministerium, wo sie in ein offizielles Register eingetragen werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und vom Werfangkommando aufgespürt wird, wird gegen den eigenen Willen registriert.
Registrierte Werwölfe müssen sich zu jedem Vollmond beim Ministerium melden. Für die Dauer ihrer Verwandlung werden sie entweder im Ministeriumsgefängnis in London oder unterhalb der Werwolf-Arena der Familie Travers in Schottland festgesetzt. Wiederholt auffällige oder als Bedrohung eingestufte Werwölfe können auch außerhalb der Vollmonde in magischer Haft verbleiben.
Ab Dezember 1978 ist es jedem Werwolffänger gestattet, Werwölfe zu liquidieren, die sich nicht an die vorgeschriebenen Gesetze des britischen Zaubereiministeriums halten. Dabei haben die hiesigen Mitarbeitenden freien Ermessensspielraum bei der Urteilsfindung.
Hier findet ihr einen knappen Auszug aus den wichtigsten geltenden Gesetzen, diese sind selbstverständlich nicht vollständig und auch keine offiziellen Gesetzestexte. Wir wollen euch damit lediglich einen Überblick geben, worauf eure Charaktere achten müssen. Sollten im Ingame neue Regelungen im Zaubergamot beschlossen und verabschiedet werden, werden sie an dieser Stelle ergänzt und sind jederzeit einsehbar.
Bitte beachtet: Wer sich bewusst über die Gesetze der magischen Welt hinwegsetzt, muss mit entsprechenden Konsequenzen im Ingame rechnen.
Statut zur Geheimhaltung der Magie
Das wohl wichtigste und älteste Gesetz der magischen Welt. Es ist seit 1689 gültig und greift weit über die Grenzen Großbritanniens hinaus. Es verpflichtet alle zaubernden Personen, ihre Existenz und alle Formen der Magie vor Muggeln geheim zu halten. (Ausnahmen bestehen lediglich für Familien muggelstämmiger Kinder, wobei auch diese angehalten werden, den Kreis der Mitwissenden möglichst klein zu halten und auf die wichtigsten Bezugspersonen des Kindes zu beschränken.) Viele weitere Gesetze bauen auf diesem Statut auf und fordern größte Vorsicht im Umgang mit Magie. So ist es beispielsweise untersagt, am helllichten Tag ohne schützende Zauber über Muggelgebiete zu fliegen und magische Gebäude oder Wohnorte müssen ausreichend geschützt und verschleiert sein, um keine Aufmerksamkeit zu erregen.
Einsatz von Magie bei Minderjährigen
Ab dem elften Lebensjahr dürfen junge zaubernde Personen einen eigenen Zauberstab erwerben. In Hogwarts können sie ihre magischen Fähigkeiten weiterentwickeln; der Schulbesuch ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Mit dem siebzehnten Lebensjahr gelten sie als volljährig und dürfen ab diesem Zeitpunkt Magie außerhalb von Hogwarts wirken, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Erst dann ist es ihnen auch gestattet, ihre Apparierprüfung abzulegen.
Registrierung von Animagi
Zaubernde, die die komplexe Kunst der Animagus-Verwandlung gemeistert haben, sind verpflichtet, sich nach ihrer ersten Transformation beim Ministerium zu registrieren. Dabei werden ihre Personalien sowie ihre Tierform festgehalten, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. Wer sich der Registrierung entzieht und in seiner Tiergestalt entdeckt wird, muss mit einer Inhaftierung in Askaban rechnen.
Werwölfe
Werwölfe gelten aufgrund ihrer Gefährlichkeit vor dem Gesetz als magische Wesen und nicht als zaubernde Personen. Ein Schulbesuch in Hogwarts ist ihnen somit untersagt.
In den 1970er-Jahren wurden die Regelungen für Werwölfe weiter verschärft: Nach der Infizierung besteht eine sofortige Meldepflicht beim Ministerium, wo sie in ein offizielles Register eingetragen werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und vom Werfangkommando aufgespürt wird, wird gegen den eigenen Willen registriert.
Registrierte Werwölfe müssen sich zu jedem Vollmond beim Ministerium melden. Für die Dauer ihrer Verwandlung werden sie entweder im Ministeriumsgefängnis in London oder unterhalb der Werwolf-Arena der Familie Travers in Schottland festgesetzt. Wiederholt auffällige oder als Bedrohung eingestufte Werwölfe können auch außerhalb der Vollmonde in magischer Haft verbleiben.
Ab Dezember 1978 ist es jedem Werwolffänger gestattet, Werwölfe zu liquidieren, die sich nicht an die vorgeschriebenen Gesetze des britischen Zaubereiministeriums halten. Dabei haben die hiesigen Mitarbeitenden freien Ermessensspielraum bei der Urteilsfindung.